REACH - Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.
REACH steht für
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals;
also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Möbelwirtschaft und REACH
REACH betrifft im Wesentlichen Non-Food-Produkte, namentlich Erzeugnisse (Möbel, Einrichtungsgegenstände, Textilien, Elektrogeräte, etc.) und Zubereitungen (Farben, Lacke, Kerzen, etc.) und richtet sich primär an Hersteller und Importeure, nachrangig aber auch an Möbelhändler.
Sinn und Zweck der Verordnung ist es, besonders besorgniserregende Stoffe zukünftig nur noch in den Verkehr zu bringen, wenn zuvor eine entsprechende Registrierung, Bewertung und Zulassung durch die eigens hierfür geschaffene Europäische Chemikalienagentur stattgefunden hat. Bislang existiert eine Kandidatenliste mit zurzeit 15 Stoffen, darunter das Flammschutzmittel HBCDD (kommt u.a. vor in Textilien, Polstermöbeln) und verschiedenen PVC-Weichmachern (kommt u.a. vor in Duschvorhängen).
Darüber hinaus trifft den Hersteller die Information der nachgeschalteten Lieferkette.
Nur so kann letztlich der Möbelhandel (als Letzt-Inverkehrbringer) seiner wiederum ihm auferlegten Verbraucherinformationspflicht hinsichtlich dieser Stoffe nachkommen.
Liegt diese Information beim Händler (noch) nicht vor, muss dieser sich an seinen Lieferanten wenden.
Informationspflicht gegenüber Verbrauchern
Bei konkreten Anfragen von Verbrauchern ist dementsprechend der Möbelhändler verpflichtet, kostenlos binnen 45 Tagen eine Information zum Vorhanden sein bzw. der Konzentration von besorgniserregenden Stoffen an den Kunden zugeben.
Weitere Informationen unter:
http://www.reach-info.de/
http://guidance.echa.europa.eu/index_de.htm
















